Sozialrecht

Wer entscheidet?

Streitigkeiten mit dem Jobcenter über Ihre Ansprüche oder Pflichten als Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II) werden durch die Sozialgerichte entschieden. 

Dem Klageverfahren, für das Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, geht das Widerspruchsverfahren voraus, für das Sie die Gewährung von Beratungshilfe beantragen können.

Scheuen Sie sich nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Bezieher von ALG II sind Sie keineswegs ein Mensch zweiter Klasse.
Nach Zustellung bzw. Bekanntgabe eines Bescheides bzw. Widerspruchsbescheides haben Sie einen Monat Zeit, Ihre Entscheidung über eine Klageerhebung zu treffen. Lassen Sie diese Zeit nicht nutzlos verstreichen, ich berate Sie gerne.

Berücksichtigen Sie auch, dass für den Sozialgerichtsweg die Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses nicht erforderlich ist.
Zudem unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung.

UTA PÖTZSCH

 

 

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