Arbeitsrecht

Jeder sollte einen sicheren Arbeitsplatz haben!

Ein sicherer Arbeitsplatz sowie Anerkennung und Erfolg im Beruf haben zumindest einen ebenso hohen Stellenwert wie eine glückliche Partnerschaft. Die jedoch erheblich belastet werden kann, wenn existenzielle arbeitsrechtliche Fragen und Probleme anstehen und zu lösen sind. Diese ergeben sich nicht erst in einem Kündigungsschutzverfahren, sondern weitaus frühzeitiger.

Sie erachten eine Ihnen erteilte Abmahnung für ungerechtfertigt. Was nun? Auch das richtige Verhalten bei Ausspruch einer Änderungskündigung, einem vom Arbeitgeber unterbreiteten Abfindungsvergleich oder bei der Versagung eines Urlaubsantrages will gut überlegt sein. – Ich unterstütze Sie dabei gern. Die Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten verlangt Zeit und kann von Ihrem Anwalt nur durch intensives Befragen ermittelt werden. Sind Sie rechtsschutzversichert, brauchen Sie kein Kostenrisiko zu bedenken.

 

Im Übrigen haben Sie bei entsprechender Einkommenssituation auch für die außergerichtliche anwaltliche Vertretung in Arbeitsrechtssachen einen Anspruch auf Gewährung von Beratungshilfe und bei Vertretung vor dem Arbeitsgericht auf Prozesskostenhilfe.

 

Sie müssen aber auch wissen, dass Sie in Arbeitsrechtssachen weder für vorprozessuale Anwaltskosten noch im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges (I. Instanz) selbst bei Obsiegen einen Anspruch darauf haben, dass Ihnen die unterliegende Gegenpartei die Kosten Ihres Prozessbevollmächtigten erstattet. Da es um Ihre Existenz gehen könnte, sollten Sie sich von diesem Ausschluss der Kostenerstattung nicht erschrecken lassen …

UTA PÖTZSCH

 

 

Axel-Springer-Straße 54 B
10117 Berlin

Telefon:     +49 (0)30 2064 8270
Telefax:     +49 (0)30 2064 8271
E-Mail:       u_poetzsch@t-online.de